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BPatG, 19.07.2006 - 29 W (pat) 29/05 |
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- BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02
BerlinCard
Auszug aus BPatG, 19.07.2006 - 29 W (pat) 29/05
Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. BGH GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard m. w. N.).Die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt einer Wortmarke nur dann, wenn das Zeichenwort eine für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehende Sachaussage darstellt oder es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom angesprochenen Publikum stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH GRUR 1999, 1089 - YES; GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard).
- EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 19.07.2006 - 29 W (pat) 29/05
Insoweit bedarf es allerdings der Feststellung, dass eine derartige beschreibende Verwendung vernünftigerweise zu erwarten ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 97 - POSTKANTOOR;… GRUR 2004, 680, Rn. 38 - BIOMILD; BGH GRUR 2003, 343, 344 - Buchstabe Z; GRUR 2005, 578, 581 - LOKMAUS). - EuGH, 12.02.2004 - C-265/00
Campina Melkunie
Auszug aus BPatG, 19.07.2006 - 29 W (pat) 29/05
Insoweit bedarf es allerdings der Feststellung, dass eine derartige beschreibende Verwendung vernünftigerweise zu erwarten ist (…vgl. EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 97 - POSTKANTOOR; GRUR 2004, 680, Rn. 38 - BIOMILD; BGH GRUR 2003, 343, 344 - Buchstabe Z; GRUR 2005, 578, 581 - LOKMAUS).
- EuGH, 15.09.2005 - C-37/03
BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b …
Auszug aus BPatG, 19.07.2006 - 29 W (pat) 29/05
Sie entspricht der Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Rn. 27 ff. - BioID). - BGH, 05.12.2002 - I ZB 19/00
Darf "Winnetou" als Marke eingetragen bleiben?
Auszug aus BPatG, 19.07.2006 - 29 W (pat) 29/05
Dies gilt wegen der Nähe von Dienstleistungen, die der Produktion entsprechender Werke dienen, zum Werktitel und dem mit ihm bezeichneten Inhalt der Produktionen auch für die entsprechenden Dienstleistungen (vgl. BGH GRUR 2001, 1042 f. - REICH UND SCHÖN; GRUR 2001, 1043 ff. - Gute Zeiten - schlechte Zeiten; MarkenR 2003, 148 ff. - Winnetou). - BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03
"Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens …
Auszug aus BPatG, 19.07.2006 - 29 W (pat) 29/05
Die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt einer Wortmarke nur dann, wenn das Zeichenwort eine für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehende Sachaussage darstellt oder es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom angesprochenen Publikum stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH GRUR 1999, 1089 - YES; GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard). - BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98
Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge
Auszug aus BPatG, 19.07.2006 - 29 W (pat) 29/05
Dies gilt wegen der Nähe von Dienstleistungen, die der Produktion entsprechender Werke dienen, zum Werktitel und dem mit ihm bezeichneten Inhalt der Produktionen auch für die entsprechenden Dienstleistungen (vgl. BGH GRUR 2001, 1042 f. - REICH UND SCHÖN; GRUR 2001, 1043 ff. - Gute Zeiten - schlechte Zeiten; MarkenR 2003, 148 ff. - Winnetou). - BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98
REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge
Auszug aus BPatG, 19.07.2006 - 29 W (pat) 29/05
Dies gilt wegen der Nähe von Dienstleistungen, die der Produktion entsprechender Werke dienen, zum Werktitel und dem mit ihm bezeichneten Inhalt der Produktionen auch für die entsprechenden Dienstleistungen (vgl. BGH GRUR 2001, 1042 f. - REICH UND SCHÖN; GRUR 2001, 1043 ff. - Gute Zeiten - schlechte Zeiten; MarkenR 2003, 148 ff. - Winnetou). - BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97
YES; Unterscheidungskraft einer Marke
Auszug aus BPatG, 19.07.2006 - 29 W (pat) 29/05
Die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt einer Wortmarke nur dann, wenn das Zeichenwort eine für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehende Sachaussage darstellt oder es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom angesprochenen Publikum stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH GRUR 1999, 1089 - YES; GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard). - BGH, 02.12.2004 - I ZB 8/04
LOKMAUS
Auszug aus BPatG, 19.07.2006 - 29 W (pat) 29/05
Insoweit bedarf es allerdings der Feststellung, dass eine derartige beschreibende Verwendung vernünftigerweise zu erwarten ist (…vgl. EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 97 - POSTKANTOOR;… GRUR 2004, 680, Rn. 38 - BIOMILD; BGH GRUR 2003, 343, 344 - Buchstabe Z; GRUR 2005, 578, 581 - LOKMAUS). - BGH, 19.12.2002 - I ZB 21/00
Buchstabe "Z"; Unterscheidungskraft eines Buchstabens